„Ach, Sie machen Sportrecht – also Doping und so“
Das ist ein typischer Dialog, dem wir begegnen. Nein, wir machen kein Doping, aber wir beschäftigen uns beruflich intensiv damit.
Doping ist gewiss der spektakulärste, nicht aber der häufigste Anwendungsfall des Sportrechts. Sportrecht ist als Erstes das Recht der Sportverbände, daneben aber auch ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von Teilgebieten, die eine besondere Beziehung zum Sport haben und die uns auch in unserer sonstigen Praxis begegnen. Arbeitsrecht mit spezifischen Rechtsanwalt Wieschemann hat seinen Schwerpunkt im Fußball: Zu Lizensierungsverfahren der Sportligen wie der Fußballbundesliga und der Handballbundesliga hat er genauso gearbeitet, wie zu arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen der Beschäftigten im Sport, das Steuerrecht und die Fragen des Sponsoring.
Er berät und vertritt seit 1997 Vereine, Verbände, Sportler und Trainer in Deutschland, aber auch im gesamten europäischen Ausland sowie der Türkei, Nigeria, Mexico und den USA. Insbesondere die Änderung oder die Neuerstellung von Vereinssatzungen, aber auch die Auseinandersetzungen um den Wechsel in den Amateurligen des Fußballs nehmen breiten Raum ein. Er vertritt regelmäßig Mandanten vor den Gremien der FIFA, wie auch vor dem CAS und berät Sportverbände zu Fragen des Lizenzierungsverfahrens und verbandsrechtlichen Strukturänderungen.
Ein Schwerpunkt ist die Vertretung von Athleten in komplexen Doping Verfahren. Rechtsanwalt Wieschemann war maßgeblich beteiligt an dem Verfahren vor dem Court of Arbitration for Sport CAS/TAS in dem russische Athleten vom Vorwurf der Beteiligung am Verstoß gegen Anti Doping Regeln freigesprochen wurden. Das Verfahren hat wesentliche Bedeutung für die Aufarbeitung der Erkenntnisse des McLaren reports der Vorwürfe von Dr Rodchenkov.
Rechtsanwalt Wieschemann hält Gastvorlesungen an der Westfälischen Wilhelmsuniversität Münster, der Ruhr Universität Bochum am Lehrstuhl für Kriminologie über internationales Schiedsgerichtswesen im Sport, ist seit 2013 Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im DAV und seit 2008 Schiedsrichter am Deutschen Schiedsgericht für den Sport DIS und Schiedsrichter am Schiedsgericht für Lizenzstreitigkeiten der Handball Bundesliga.