Wirtschaftsrecht

Wenn wir kommen, sind die anderen oft schon wieder weg.

Rechtsanwalt Wieschemann betreut seit Jahren kleine und mittelständische Unternehmen in allen Phasen zwischen der Existenzgründung und der Unternehmensnachfolge und auch der Unternehmenskrise.

In den letzten Jahren hat sich ein Schwerpunkt in der Krisenintervention etabliert, häufig zu einem Zeitpunkt, wenn Beratungsunternehmen sich bereits an einem Unternehmen erfolglos abgearbeitet haben. Wir sind dennoch oftmals zu tragfähigen Lösungen der Existenzsicherung im Zusammenwirken mit Banken, Lieferanten, Kunden und Arbeitnehmern gekommen – auch weil wir über ein belastbares Netzwerk mit Banken, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern verfügen, die neben einer gesicherten theoretischen Basis in erster Linie über hohe Umsetzungskompetenz verfügen.

In der langfristigen Begleitung von Mandanten beschäftigen wir uns mit Fragen der zweckmäßigen Finanzierung, wie auch der Entwicklung von Verträgen mit Lieferanten und Abnehmern, allen Arten von Leistungsschutzrechten, insbesondere Markenrechten.Die Beratung reduziert sich nicht auf eine reine Rechtsberatung, sondern befasst sich bereits im Vorfeld mit Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten. Der Mehrwert der Beratung ist dabei erfahrungsgemäß für die Mandanten umso höher, je früher  qualifizierte Beratung auf einen Geschehensablauf gestaltenden Einfluss nehmen kann. Dabei sind vorhandene fundierten betriebswirtschaftliche und steuerliche Kenntnisse sehr hilfreich, insbesondere für die Vertretung von Beteiligten bei Mergers&Acquisitions und Nachfolgeregelungen.

Neuigkeiten zu diesem Thema: 

Zahlreiche Unternehmen sind massiv von der Covid-19-Pandemie betroffen. Um den Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Perspektive zu geben, hat u.a. auch  Nordrhein-Westfalen ein 3-Phasen Konzept zur weiteren Öffnung der Wirtschaft entwickelt. Dieses ist verbunden mit umfangreichen  Auflagen, angefangen von der Einhaltung strikter Abstandsregelungen, Hygienevorgaben und Registrierungspflichten. Wir halten einige Auflagen für unangemessen, gegen die...
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Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 3.5.2019 im Verfahren 55 C 233/18 die deutsche Fluggesellschaft Eurowings verurteilt, eine Entschädigung von 3.000 € nach der EU Fluggastrechteverordnung ( VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004 )  an fünf Fluggäste zu zahlen, deren Flug EW 1100 von Düsseldorf nach New York...
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Die auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Bochumer Kanzlei WIESCHEMANN | Rechtsanwälte hat Klage gegen die Mazda Motors (Deutschland) GmbH erhoben, nachdem das Unternehmen zum 31.12.2018 sämtliche Servicepartnerverträge in Deutschland gekündigt hat.   Mazda unterhält in Deutschland ein Netz mit ca. 690 Servicepartnern. Davon haben ungefähr 240 Standorte ausschließlich einen Servicepartnervertrag ohne Neuwagenvertrieb. Die Bochumer Anwaltskanzlei WIESCHEMANN |...
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