Elite des Paralympischen Snowboard fordert von IPC Zulassung von Brenna Huckaby (USA) und Cécile Hernandez (Frankreich) zu den Paralympischen Winterspielen Peking 2022.

Am Wochenende vor dem internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen war die Elite der weiblichen Snowboarder mit Beeinträchtigungen in Landgraaf (NL) im Trainingslager und für die ersten Rennen versammelt. Mit dabei: Brenna Huckaby (25) und Cécile Hernandez (47), die beiden erfolgreichsten Snowboarderinnen ihrer Klasse in den letzten Jahren mit zusammen 5 Olympischen Medaillen und 8 Weltmeistertiteln. Wenn es nach dem Internationalen Paralympischen Komitee IPC geht, sind die beiden bei den nächsten Paralympischen Winterspielen in Peking nicht dabei. Ein Wettbewerb in ihrer Klasse LL-1 findet nicht statt. Ihren Antrag, ihnen die Teilnahme bei den Männern LL-1 oder den Frauen in der Klasse LL-2 mit einem geringeren Grad der Beeinträchtigung zu gestatten, hat das IPC zurückgewiesen.

Im Dezember unterzeichnete die gesamte Elite des paralympischen Snowboards aus den USA, Italien, Iran, Polen, Kanada, Schweiz, Rumänien, Spanien, Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Japan, einen Aufruf an das IPC, den Athletinnen der Klasse SB-LL1 die Teilnahme an den Paralympischen Winterspielen zu ermöglichen. Der Petition haben sich im Dezember die Trainer der führenden Para Snowboard Nationen angeschlossen. Eine beeindruckende Bewegung zu einem inklusiven Verständnis des paralympischen Sports weit über den Snowboardsport hinaus.

Die Idee hatte Cécile Hernandez, die in Landgraaf auf Brenna Huckaby traf. Beide sind keine Freundinnen, sondern seit Jahren Konkurrentinnen, aber in dieser Sache einig und beide von Rechtsanwalt Christof Wieschemann, WIESCHEMANN Rechtsanwälte aus Deutschland beraten. Zu dritt haben sie in Landgraaf einen Aufruf formuliert, für dessen Unterzeichnung Brenna Huckaby und Cécile Hernandez in den Tagen danach bei den anderen Athletinnen, sämtlich ihren Konkurrentinnen, mit überwältigendem Erfolg geworben haben.

Die Unterzeichner halten es für unfair, die Athletinnen mit dem höchsten Grad der Behinderung von der Teilnahme an dem wichtigsten Sportevent auszuschließen und fordern auf, die Klassen LL-1 und LL-2 gemeinsam starten lassen. Nur damit lässt sich das Bemühen, Frauen mit Beeinträchtigung der unteren Gliedmaßen in den Paralympischen Sport zu integrieren, sicher stellen.

Rechtsanwalt Christof Wieschemann hat beim LG Köln im Namen von Brenna Huckaby einen Antrag auf Erlass einstweiliger Verfügung gegen das IPC gestellt, Brenna Huckaby die Qualifikation und Teilnahme an den Wettbewerben Im Snowboard der Männer LL-1 oder der Frauen LL-2 in Bejing zu ermöglichen. Über den Antrag wird am Donnerstag 20.1.2022, vor dem OLG Düsseldorf (Kartellsenat) verhandelt.

Brenna Huckaby:

„Ich habe mein Leben dem Parasnowboarding gewidmet, seit ich als junger Teenager mein Bein durch Krebs verloren habe. Es war eine Ehre und Freude, das Team USA bei den Paralympics 2018 zu vertreten, an Wettbewerben teilzunehmen und zu gewinnen, und ich habe mit dem Ziel trainiert und an Wettbewerben teilgenommen, meine Leistung bei den Spielen in Peking 2022 zu wiederholen. Ich sehe keinen Grund, warum ich und meine LL1-Kollegen davon abgehalten werden sollten, in einer anspruchsvolleren Klasse zu starten, sei es gegen die LL2-Frauen oder die LL1-Männer. Wir bitten einfach darum, einbezogen zu werden. Die paralympische Bewegung, für die ich mich während meiner gesamten Laufbahn eingesetzt habe, konzentriert sich auf Inklusion und Gleichberechtigung bei den Sportmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Unsere Aufnahme in die Parasnowboarding-Wettbewerbe bei den Paralympics 2022 wird die paralympische Bewegung voranbringen und hoffentlich den Weg für noch inklusivere und repräsentativere Paralympische Spiele in der Zukunft ebnen.“

Rechtsanwalt Christof Wiescheman: „Der paralympische Sport muss sich darauf besinnen, was seine Aufgabe ist, nämlich die Überwindung von Unterschiedlichkeiten und nicht deren Verfestigung. Die Erhaltung von Wettbewerbsgerechtigkeit dient nicht dem Schutz der Leistungsstärkeren, sondern dem Schutz der Schwächeren, die den Schutz hier aber weder benötigen noch wünschen. Sich auf die Trennung der Leistungsklassen gegenüber den besten Snowboarderinnen LL-1 der letzten Jahren zu berufen, um sie aus der Klasse LL-2 auszuschließen, ist geradezu zynisch. Das IPC verletzt damit den in der eigenen Satzung niedergelegten Wertekanon.“