Zahlreiche Unternehmen sind massiv von der Covid-19-Pandemie betroffen. Um den Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Perspektive zu geben, hat u.a. auch  Nordrhein-Westfalen ein 3-Phasen Konzept zur weiteren Öffnung der Wirtschaft entwickelt. Dieses ist verbunden mit umfangreichen  Auflagen, angefangen von der Einhaltung strikter Abstandsregelungen, Hygienevorgaben und Registrierungspflichten.

Wir halten einige Auflagen für unangemessen, gegen die wir Normenkontrollanträge bei dem OVG des Landes Nordrhein Westfalen. Bis zu ihrer Aufhebung sind sie aber von den Unternehmen zu befolgen.

Welche Pflichten ergeben sich daraus konkret für  Betriebe und Arbeitgeber?

Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers sowie die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten und die Überwachung des Arbeitsschutzes. Zum gegenwärtigen Ausbruchsgeschehen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.04.2020 den  SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard veröffentlicht, um den Mitarbeitenden einen ausreichenden Infektionsschutz während der Arbeit zu ermöglichen https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1 .  
das allein genügt aber noch nicht, um den Anforderungen zu genügen, die sich beispielsweise aus der CoronaSchutzVerordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit NRW ergeben. https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

Nach der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchutzVO NRW sind für die Betriebe Hygiene- und Massnahmepläne zu erstellen, die eine detaillierte Auseinandersetzung mit der konkreten Gefährdungssituation und den betrieblichen Abläufen verlangt. Abstandsregelungen allein genügen nicht.


Welche technischen Regeln und Schutzmaßnahmen für einzelne Branchen gelten und wie eine Gefährdungsbeurteilung Corona aussehen kann und ob, sich für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer bei Umsetzung aller Sicherheits-und Gesundheitsmaßnahmen finanzielle Erleichterungen ergeben können, darüber beraten wir Sie gerne.