Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Court of Arbitration for Sport am 15. Mai hat das CAS heute die verkürzte Fassung des Schiedsgerichtsurteils ohne Begründung zugestellt und die vorläufige Suspendierung für Alexander Legkov und Evgeniy Belov bis zum 31.10.2017 befristet.

Sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine endgültige Sanktion wegen eines Verstoßes gegen Anti Doping Regeln verhängt ist, entfällt die Suspendierung und die Athleten sind in den status quo ante zum Zeitpunkt vor der Verhängung der Suspendierung versetzt.

Das heißt, dass die Athleten frei sind, an der Wettkampfsaison 17/18 und dem am 24.11.2017 in Ruka beginnenden Weltcup 2017/2018 teilzunehmen, wenn nicht bis dahin die Oswald Kommission des IOC neue Fakten und neue Beweise hervorgebracht hat, die über das hinausgehen, was aus dem McLaren Report bereits bekannt ist und die Athleten nicht bis zum 31.10.2017 aufgrund solcher neuer Fakten definitiv gesperrt sind. Die Verteidigung hat keinen Anlass für die Vermutung, dass solche neuen Fakten ermittelt werden können. Insofern begrüßen wir die Entscheidung des CAS.

 

Die mündliche Verhandlung am 15. May dauerte 5 Stunden und war eine sehr intensive Diskussion aller sachlichen und rechtlichen Probleme. FIS konnte dabei eine Reihe von Schwächen und Widersprüchen im McLaren Report und den Anschuldigungen nicht aufklären.

Aufgrund unseres Eindrucks vermuten wir, dass das CAS Panel einige unserer Zweifel an einem begründbaren Zusammenhang zwischen dem Austausch der Proben in Sochi 2014 und einem Wissen oder sogar Beteiligung einzelner Athleten teilt. Beide Athleten waren in der Zeit vor den Olympischen Spielen sehr engmaschigen Dopingkontrollen in Westeuropa, also außerhalb der Kontrolle von Dr. Rodchenkov und der RUSADA unterworfen. Alexander Legkov ist zum Beispiel im Dezember 2013 und Januar 2014 nicht weniger als 20 Mal negativ in Westeuropa getestet worden. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Test auf die Inhaltsstoffe des sogenannten „Duchess Cocktails“ zur Testroutine 2013/2014 gehörte, ist es aus medizinischer Sicht ausgeschlossen, dass er sich unter Verwendung des Cocktails – so der Vorwurf von Rodchenkov – auf die Spiele vorbereitet oder den Cocktail während der Spiele verwendet haben kann. Beide Athleten haben auch zu keinem Zeitpunkt außerhalb angeordneter medizinischer Untersuchungen oder Doping Kontrollen sauberen Urin zum Zweck des späteren Austausches abgegeben.

Dr. Rodchenkov stellte keine Dokumente zur Verfügung, die – alleine oder zusammen – seine Anschuldigungen in Bezug auf individuelle Athleten konsistent darstellen oder bekräftigen können.

 

Allerdings war neben der Beachtung grundsätzlicher rechtsstaatlicher Prinzipien auch die Frage Gegenstand der Erörterung, ob das CAS berechtigt ist, die Entscheidung des FIS in vollem Umfang zu überprüfen und ob die vorläufige Suspendierung alleine aufgrund ihrer Dauer den Charakter einer Sanktion erfährt, wenn die Ermittlungen noch für einen unbestimmten Zeitraum andauern. Wir vermuten, dass das CAS Panel dem Sportverband einen gewissen Ermessensspielraum zugesteht einen Sportler allein wegen des Verdachts vorläufig zu suspendieren um die Integrität des Wettbewerbs zu schützen und die Ermittlungen abzuschließen. Allerding ist die Suspendierung nicht länger angemessen, wenn der Verband nicht innerhalb eines vernünftigen Zeitraums in der Lage ist, vollen Beweis für die Schuld des Athleten zu liefern. Wenn das Verfahren und das Result Management nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen ist, hat der Athlet als unschuldig zu gelten und darf nicht vom Wettkampfbetrieb ausgeschlossen werden..

 

Es erscheint uns wichtig unsere Position zu den Ergebnisse des McLaren Reports an dieser Stelle noch einmal zu betonen. Unsere Mandanten und wir haben die Ergebnisse des McLaren Report als solches und im Rahmen des Prof McLaren erteilten Auftrags und seines Zwecks nicht in Zweifel gezogen. Dabei berücksichtigen wir in Übereinstimmung mit Prof. McLaren selbst, dass der Report nicht dazu gedacht war, im Rahmen des Result Managements gegenüber einzelnen Athleten Verwendung zu finden. Wir haben keine Zweifel, dass aus dem Report Verdachtsmomente hervorgehen, die Anlass zu weiteren Ermittlungen sein müssen, weil die Welt des Sports, aber auch die durch den Report belasteten Athleten ein Interesse an der Aufklärung haben, wer für das System verantwortlich ist und wer daran beteiligt war. Allerdings glauben wir weiterhin, dass es nicht ausreichend ist, auf den Report zu verweisen, um die individuelle Schuld eine Athleten oder seine Beteiligung an dem System zu beweisen. Wir sehen und in diesem Glauben durch den Gang des Verfahrens vor dem CAS bestärkt.

Das aber ist keine Schwäche des McLaren Reports, sondern seiner zweckwidrigen Verwendung durch die Sportverbände.

 

WIESCHEMANN | RECHTSANWÄLTE hat bereits eine Reihe von Fragen an die Oswald Kommission gerichtet und bleibt in engem Kontakt mit dem IOC und der FIS. Wir sind sicher, dass die Athleten am Ende als unschuldig beurteilt werden.

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