Das OVG Münster hat den Antrag von WIESCHEMANN Rechtsanwälte gegen die listenmäßige Erhebung von Kundenkontaktdaten vom 13.5.2020 durch Beschluss vom 23.6.2020 zurückgewiesen. In der Pressemeldung weist das OVG darauf hin, dass die in der VO vorgesehene Datenerhebung sich in dem Hauptsacheverfahren als voraussichtlich rechtmäßig erweisen würde. Das Gericht führt aus, dass angesichts der inzwischen weitgehenden...Read More