Das FIS Doping Panel unter dem Vorsitzenden Chairman Patrick Smith hat die vorläufige Suspendierung der Athleten Alexander Legkov und Evgeniy Belov vom 22.12.2016 heute aufrecht erhalten, obwohl einer der Mitglieder des panel überzeugt war, dass die Voraussetzungen einer vorläufigen Suspendierung nicht vorliegen und Wert darauf legte, dass sein Minderheitsvotum in die Entscheidung mit aufgenommen wird.
Alexander Legkov und Evgeniy Belov waren beschuldigt, an den Umständen beteiligt zu sein, die der McLaren Report für die Periode der Olympischen Spiele in Sotchi 2014 beschreibt. IOC und FIS haben behauptet, basierend auf den forensischen Untersuchungen von Prof. McLaren, dass die Deckel von einigen, der den Athleten in Sotchi entnommenen Proben, auf der Innenseite „marksand scratches“ zeigen würden, die darauf hinweisen, dass die Flaschen geöffnet und wieder verschlossen wurden. Weitere individuelle Anschuldigungen erhoben IOC und FIS nicht, mit Ausnahme der Annahme, dass beide Athleten angeblich in den kompromittierenden Dokumenten genannt seien, auf die sich Richard McLaren bezieht.
In mehreren schriftlichen Einlassungen, Tabellenübersichten, aber auch in der sehr ausführlichen Anhörung vom 13.01.2017, konnten wir nachweisen, dass die Dokumente keinen Beweis, noch nicht einmal einen Hinweis, bieten, dass ein individueller Athlet an den Umständen beteiligt war, oder überhaupt einen Vorteil von der Manipulation seiner Probe hätte haben können.
Richard McLaren hatte von der WADA nicht den Auftrag, einzelne Athleten zu überführen, sondern lediglich einen Beweis zu liefern, dass in Russland ein systematisch arbeitendes System etabliert wurde, um Doping zu ermöglichen und systematisches Doping zu verschleiern. Unabhängig davon, ob die Ergebnisse richtig sind oder nicht, sind die Ergebnisse weder dazu gedacht noch in der Lage, zdem Schuldnachweis einzelner Personen zu dienen. Vielmehr veröffentlichte Richard McLaren unterschiedliche Dokumente, insbesondere die sogenannte „Duchess List“, die ihm von dritten Personen zur Verfügung gestellt wurden und angeblich solche Athleten identifizieren sollen, von denen die Annahme bestehe, dass sie während der Vorbereitung und der Olympischen Spiele selbst leistungssteigernde Substanzen nehmen würden.
Bereits diese Vermutung ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit falsch.
Keines der Dokumente verwendet Namen der Athleten, sondern ausschließlich Codes, die angeblich auf einzelne Athleten hinweisen sollen.
Die Verteidigung konnte allerdings nachweisen, dass derselbe Code in unterschiedlichen Dokumenten als Bezeichnung für unterschiedliche natürliche Personen genutzt wird, die in unterschiedlichen sportlichen Disziplinen gestartet sind, zum Teil auch solche, die nicht Teil der Winterspiele sind.
Darüber hinaus führt das Codierungssystem zu regelrecht konfusen Ergebnissen, nach denen angeblich Evgeniy Belov Teil der Skilaufstaffel hätte sein müssen, die Silber gewann, während er in den beiden Wettbewerben, an denen er tatsächlich teilnahm, nicht aufgeführt ist. Alexander Legkov hingegen hätte an dem 15 Kilometer Classic –Style- Rennen teilnehmen müssen, in dem er tatsächlich nicht startete.
Die Verteidigung hat sowohl für die beiden Athleten Legkov und Belov, wie auch probeweise für andere Athleten, sämtliche Dokumente, die angeblich auf Athleten verweisen, sowohl miteinander verglichen, wie auch mit den offiziellen Startlisten und Ergebnislisten der FIS und der Doping Testgeschichte der Athleten. Tatsächlich hat der Vergleich noch nicht einmal in einem Punkt eine echte Übereinstimmung ergeben. Die Dokumente enthalten also entgegen des erweckten Anscheins kein privilegiertes Wissen des jeweiligen Autors.
Darüber hinaus sind von Alexander Legkov 2 Proben in Sotchi genommen und als sauber getestet worden, für die es keinen forensischen Hinweis für „marksand scratches“ gibt. Dies bedeutet nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnisse, dass er 2 Mal als sauber getestet wurde, ohne dass es irgendeinen Hinweis auf „Tampering“ dieser Proben gibt.
Der McLaren Report vermutet:
Der Sinn für den Austausch der Urinproben war es, den Athleten zu erlauben, mit ihrer Dopingpraxis bis zum Vorabend der Spiele, oder sogar in den Spielen selbst, weiterzumachen. Als Teil der zentralisierten Kontrolle über alle Aspekte des Plans entwickelten (die Verantwortlichen) eine Liste solcher Athleten, die den „Cocktail“ als Teil ihrer Vorbereitung nehmen würden (McLaren Report Teil 2, S. 96).
Es war Dr. Rochenkovs Annahme, dass, in der Tat, alle Personen, die auf der Sotchi-Liste sind, von den Verantwortlichen verstanden wurden als Teil des Doping Programmes vor und vermutlich auch während der Sotchi Games (McLaren Report Teil 2, S. 38).
Auch diese Vermutung muss als widerlegt gelten.
Alexander Legkov ist außerhalb von Wettbewerben 137 Mal und Evgeniy Belov 95 Mal seit 2010 getestet worden. Weitere Tests bei Wettbewerben sind verfügbar.
Mit einzelnen Ausnahmen sind sämtliche dieser Proben nicht in Moskau analysiert worden, sondern in Westeuropa. Alle diese Proben waren sauber, zuletzt in der Periode unmittelbar vor den Olympischen Spielen. Das schließt aus, dass einer der oder beide Athleten – so die Vermutung des Reportes – sich unter Verwendung leistungssteigernder Medikamente, insbesondere anaboler Steroide aus dem „Duchess Cocktail“, auf die Olympischen Spiele vorbereitet haben. Vielmehr gehört insbesondere Alexander Legkov, obwohl er innerhalb dieser Periode fast 150 Mal in Europa getestet wurde, seit 2010 konsistent unter die Top 3 Ski Langlauf Athleten in der Welt.
Darüber hinaus existiert auch für keinen anderen angeblich auf der Duchess Liste genannten Athleten, oder einem anderen vergleichbaren Dokument, eine positive Probe aus dem Labor in Moskau vor den Olympischen Spielen, die in dem Report genannt wäre. Zwar werden in dem Report eine große Nummer positiver Testresultate anderer Athleten in dem WADA akkreditierten Labor in Moskau bezeichnet, deren Ergebnisse anschließend verschleiert worden sein sollen, jedoch keine von Athleten der Duchess Liste.
Als Ergebnis haben wir nachweisen können, dass die Vermutung, die sog. Duchess-List würde auf Athleten hinweisen, die sowohl vor, wie auch während der Olympischen Spiele, leistungssteigernde Substanzen zu sich genommen haben, durch die Dokumente selbst nicht bewiesen wird.
Bewiesen ist allerdings, dass die in den Dokumenten verwendeten Codes jeweils auf unterschiedliche natürliche Personen verweisen und nicht geeignet sind, einen einzelnen Athleten zu identifizieren.
Die Entscheidung ist unverständlich, weil
Die Entscheidung akzeptiert, dass es Fehler im McLaren-Bericht und insbesondere in der Duchess list und den anderen Dokumenten gibt. Obwohl es keine schlüssigen Beweise für eine aktive Beteiligung der Athleten gibt, sei es für das panel schwierig zu akzeptieren, dass der Athlet keine Kenntnis von den Manipulationen hatte, die vor allem deshalb auftraten, weil er ja einen Vorteil erhalten habe. Der Mangel der Vorstellungskraft des panel kann aber einen Verdacht kaum rechtfertigen.
Einer der Mitglieder des Gremiums ist daher der Ansicht, dass der im McLaren-Bericht genannte Beweis nicht hinreichend überzeugend ist und nicht die Schlussfolgerung stützt, dass die IOC-Ermittlungen oder ein späteres Verfahren vor dem CAS bestätigen, dass der Athlet eine Verletzung von Anti Doping Vorschriften begangen hat. Die Voraussetzungen für eine vorläufige Aussetzung sind in diesem Fall nicht gegeben, da keine vernünftige Aussicht besteht, dass dem Athleten eine Verletzung von Anti Doping Vorschriften nachgewiesen werden kann..
Nur der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass unser Team insgesamt fast 100 Stunden mit der Analyse, der Aufbereitung und der Darstellung gegenüber FIS und IOC verbracht hat, wohingegen der FIS die vorläufige Suspendierung lediglich 2 Stunden, nachdem der Verband am 22.12.2016 die Informationen über die Athleten vom IOC erhielt, erlassen hat.
Wir haben außerdem das IOC aufgefordert, entweder Beweise für eine Verletzung von Anti Doping Vorschriften durch die beiden Athleten während der Olympischen Spiele innerhalb einer Frist von 10 Tagen vorzulegen, oder die Ermittlungen abzuschließen. Bisher liegen weder Hinweise noch solche Beweise vor. Ein Großteil des McLaren Berichts verweist auf Umstände außerhalb der Olympischen Spiele. Für mögliche Dopingvergehen, die darauf beruhen sollten, wäre das IOC nicht zuständig. Das zeigt nicht zuletzt die Verfahrensweise bei den Biathleten innerhalb der IBU.