CAS übermittelt Begründung zum Urteil Alexander LEGKOV und Evgeniy Belov ./. FIS.

WIESCHEMANN | Rechtsanwälte sehen sich im Wesentlichen bestätigt. Athleten werden nach dem 31.10.2017 starten können. McLaren report allein dient nicht als Beweis für einen Doping Verstoß eines einzelnen Athleten.

 

Das Panel hält es für möglich, dass nach weiteren Ermittlungen heute noch völlig unbekannte Beweismittel die Athleten vollständig entlastet werden. Die bisher vorliegenden Beweise – d. h. der McLaren Report an sich und die begleitenden Dokumente – die bereits Gegenstand der Überprüfung durch das Gericht waren, sind keine ausreichenden Beweise, um einen einzelnen Athleten schuldig zu sprechen. Das bedeutet, dass die Athleten bei dem Start der nächsten Wintersaison und auch bei den Olympischen Winterspielen 2018 teilnehmen werden, wenn nicht weitere Ermittlungen neue, bisher völlig unbekannte Fakten, hervorbringen werden.

 

Die Verteidigung begrüßt ausdrücklich die Begründung und ihre Bedeutung für das weitere Verfahren, auch wenn die Verteidigung in Detailfragen anderer Meinung bleibt.

 

Das CAS Panel hat den Wortlaut der FIS Anti-Doping Regeln sehr sorgfältig analysiert, die bedauerlicherweise uneinheitlich und deshalb missverständlich sind. Es hat auch die deutlich gegensätzlichen Perspektiven der Parteien gewürdigt, welche Schwelle an Wahrscheinlichkeit für eine Anti-Doping-Regelverletzung gegeben sein muss, um eine vorläufige Suspendierung auszusprechen. Gerade in diesem Zusammenhang mag das Verfahren Vorbildcharakter für andere Verfahren haben, auch wenn noch nicht sämtliche Implikationen ausdiskutiert sind.

 

Für eine vorläufige Suspendierung reicht bereits (nicht mehr, aber auch nicht weniger) eine „begründete Möglichkeit“, dass der Athlet an einer Anti-Doping-Regelverletzung beteiligt war.

 

Das ist mehr als reine Phantasie oder Spekulation; es erfordert einen individuellen Verdacht. Dieser Standard ist allerdings zwingend weniger, als eine „comfortable satisfaction“. Das Panel ist der Auffassung, dass die FIS mit den bisherigen Fakten zwar nachgewiesen hat, dass eine „begründete Möglichkeit“ einer AntiDoping Verletzung besteht, nicht allerdings die Feststellung einer individuellen Schuld. Vielmehr wird der Erfolg einer Strafe wegen einer Anti-Doping-Regelverletzung allenfalls von dem Ergebnis weiterer Untersuchungen abhängig sein müssen, die bisher noch völlig unbekannt sind.

 

Auch insofern ist die Entscheidung wegweisend. Bisher herrschte in der Öffentlichkeit vielfach die Meinung vor, dass die Erwähnung der Athleten im McLaren Report allein den hinreichenden Nachweis bilden würden, dass sie an dem von Dr. Rodchenkov etablierten Doping-System in Russland beteiligt gewesen seien. Das aber ist ausdrücklich nicht der Fall.

 

Das Panel war hingegen sensibel für die Zweifel der Athleten und hat sich sehr ausgiebig mit der Frage befasst, ob der McLaren Report überhaupt hinreichende Grundlage für eine„begründete Möglichkeit“ bietet.

 

Insoweit ist das Panel in Übereinstimmung mit der Verteidigung und auch Prof. McLaren selbst, der wiederholt festgestellt hat, dass er selbst nicht zu beurteilen hatte, ob die von ihm gelieferten Fakten hinreichend sind, um eine Anti-Doping-Regelverletzung zu beweisen. Allerdings weist das Panel deutlich darauf hin und die Verteidigung gesteht zu, dass zwischen der rechtlichen Hinlänglichkeit und der faktischen Plausibilität des McLaren Reports, die die Verteidigung nicht angezweifelt hat, klar unterschieden werden muss.

 

Das Panel war im Übrigen der Meinung, dass die bisherigen forensischen Analysen einen ausreichenden Beweis bieten, dass die Proben vertauscht wurden. Dies mag noch sehr wichtig werden.

 

Auf der anderen Seite, anders als die Meinung des FIS, hat das Panel dem Umstand keine Bedeutung beigemessen, dass insbesondere der Name Alexander Legkov, oder der ihm zugewiesene Code, auch Gegenstand der E-Mailkorrespondenz zwischen Dr. Rodchenkov und Mr. Velikodny war. Auch dies ist in der Öffentlichkeit bisher anders beurteilt worden.

 

In Bezug auf die „Duchess-List“ und die „medal by day list“, verbleibt die Überzeugung des Panels und der Verteidigung geringfügig unterschiedlich.

Während das Panel die Sachverhaltsdarstellung, wie die Informationen über die Probennummern, bzw. „sauberer Urin“ zu Ms. Rodionova kamen, von der FIS übernahm, bezieht sich die Verteidigung weiter darauf, dass der McLaren Report unterschiedliche Möglichkeiten gleicher Wahrscheinlichkeit benennt, von dem die vom Panel jeweils missachtetete, die Athleten noch eindeutiger entlasten würde.

 

Im Ergebnis mag der McLaren Report für einige Athleten eine relativ überzeugende Sammlung von Dokumentenbeweisen liefern, für die Verfahren von Alexander Legkov und Evgeniy Belov ist allerdings lediglich nur eine kleine Kombination von Hinweiszeichen vorhanden, die – auch unter Berücksichtigung der Bedeutung der Dutchess-List – nicht ausreichen, einen Grad der Überzeugung zu vermitteln, der für echte Sanktionen erforderlich wäre. Sie reichen allenfalls für eine – im gegenwärtigen Stand leider ausreichende – „begründete Möglichkeit“.

 

Das Panel hat aber insbesondere nicht die Meinung des FIS Doping Panels geteilt, dass der Umstand, dass insbesondere Alexander Legkov eine riesige Zahl sauberer Proben in europäischen Labors und zum Teil auch während der olympischen Spiele abgegeben hat, irrelevant sei. Wenn der Athlet beweisen kann, dass er unmöglich den Duchess Cocktail während der fraglichen Zeit genommen haben kann, wird die FIS ihren Fall gegen ihn verlieren. Leider war dies allein nicht ausreichend, um die vorläufige Suspendierung aufzuheben, bevor die Frist zum 31.10. ausläuft. Diese Zeit hält das CAS für den Abschluss der Ermittlungen für angemessen.

 

Das heißt allerdings, dass die Athleten mit dem 31.10.2017 zum Beginn der nächsten Wintersaison und der Olympischen Spiele frei sind, an den Wettbewerben teilzunehmen, wenn nicht die Ermittlungen heute noch unbekannte, völlig neue Fakten zu Tage bringen werden. Damit ist nicht zu rechnen.

 

Die Verteidigung hat in der Vergangenheit versucht, mit der Oswald Kommission zu kooperieren und hat unterschiedliche Fragen über den Gegenstand der weiteren Ermittlungen an das IOC gerichtet, die weiter unbeantwortet sind. Soweit wir der Medienerstattung entnehmen können, misst das IOC der Frage zentrale Bedeutung zu, ob „Marks and Scratches“ an den B-Probenflaschen bewiesen werden können. Davon geht allerdings das CAS bereits heute aus, ohne dass dies allein ein hinreichender Grund für einen Schuldspruch darstellt.

 

Für das weitere Verfahren sind die Aussagen von Dr. Rodchenkov weiter von großer Wichtigkeit. Bedauerlicherweise erscheint es extrem schwierig, die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen ohne die Möglichkeit zu beurteilen, an ihn selber Fragen zu richten. Solange die nicht wörtliche Wiedergabe seiner Aussagen im Report die einzige Möglichkeit seiner Beurteilung ist – neben der sehr guten Dokumentation „Ikarus“ von Bryan Fogel, die bedauerlicherweise auf Netflix erst nach dem Hearing am 15.05. ausgestrahlt wurde – ist es fast unmöglich zu unterscheiden, welche Teile seiner Erzählungen auf seine eigenen Erfahrungen beruhen und welche auf – möglicherweise falschen – Schlussfolgerungen aus Angaben Dritter. Es geht nicht darum, ihn als Person zu diskreditieren – was der Verteidigung fern liegt – sondern Unschlüssigkeiten aufzuklären, die weiterhin bestehen.

 

Es ist bemerkenswert, wie sorgfältig und ausführlich das Panel die Eingaben von beiden Parteien genauso gewürdigt hat, wie die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der Fälle. Aus diesem Grund gesteht die Verteidigung zu, dass, obwohl unterschiedliche Meinungen verbleiben, diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht entscheidend sind. Eine Berufung an das Schweizer Bundesgericht ist daher nicht beabsichtigt.

 

Vielmehr wird die Verteidigung die Begründung und die Bedeutung für das weitere Verfahren rechtzeitig vor dem Auslaufen der Frist am 31.10.2017 mit dem Vertreter der FIS diskutieren und den Versuch unternehmen, eine gemeinsame Haltung zu entwickeln.

 

Die Verteidigung ist weiter überzeugt, dass beide Athleten, Alexander Legkov und Evgeniy Belov, wieder an den Start gehen.

 

 

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