Rechtsanwalt Christof Wieschemann wurde bezüglich des Lizenzierungverfahren des Red Bull Leipzig als Sportrechts-Experte von der BILD Zeitung befragt.
Der Bericht vom 24.04.2014:
Am späten Dienstag Nachmittag erreichte die DFL-Mitteilung zur Lizenzerteilung unter Bedingungen die RB-Geschäftsstelle.
Seitdem herrscht dort und im Funkverkehr mit der Konzernzentrale in Salzburg hektisches Treiben.
„Ich kann mir gut vorstellen, dass bei RB jetzt einiges in Bewegung ist“, sagt der Bochumer Sportrechts-Experte Christof Wieschemann (51).
Klar: Die DFL stößt sich an der sanktionierten Aufnahme von Mitliedern (800 Euro Jahresbeitrag).
Wieschemann, der Richter im Schiedsgericht der Handball-Bundesliga (HBL) ist und Fußball-Zweitligisten bei der Erstellung von Lizenz-Unterlagen geholfen hat: „Die Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein, und das will RB sein, muss für einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung möglich sein. Das ist bei 800 Euro Jahresbeitrag nicht möglich.“
Allerdings sagt er auch: „Es gibt weder in den DFB- noch den DFL-Statuten eine Passus, der das regelt. Insofern kann man kein Gericht anrufen.“
Frage ist: Wie weit kommt RB dem Ligaverband entgegen. Und wie kompromissbereit sind die DFL-Justiziare? Wieschemann: „Die haben klare Richtlinien, werden bei Drohgebärden nicht in Demut erstarren.“ Allerdings weiß auch die Liga, dass eine juristische Auseinandersetzung auf tönernen Füßen steht.
Durchgesickert: Bis Montag will RB entscheiden, ob man gegen die Bedingungen Einspruch erhebt.
Stefan Krause