Ohne Lizenz kein Spiel – Organisation und Recht

Rechtsanwalt Wieschemann stellt in einem Dossier für die Bundeszentrale für politische Bildung das Thema Organisation und Recht im deutschen Fußball dar.

Die Bundesliga wird organisiert vom Deutschen Fußball-Bund und der Deutschen Fußball-Liga. Auf welchen rechtlichen Grundlagen steht der Spielbetrieb der Bundesliga? Wer ist zur Rechtsprechung befugt? Welche Kollisionen ziehen Verstöße oder Tumulte nach sich und wer haftet?

Die deutsche Fußballbundesliga hat eine 50-jährige Geschichte. Ihr Erfolg, ihre wirtschaftliche Stabilität, zum Teil sogar ihre sportliche Attraktivität, ist auch ihrer Organisation und den durch Die Liga – Fußballverband e. V. und den Deutschen Fußball-Bund e. V. geschaffenen Rahmenbedingungen zu verdanken. Allerdings unterliegen der Wettbewerb, seine Sportler sowie seine Teilnehmer, genauso wie seine mediale und wirtschaftliche Verwertung, nicht ausschließlich dem selbst geschaffenen Recht der Verbände. Sie unterliegen auch einer Vielzahl von Rechtsnormen des staatlichen Gesetzgebers. Diese stammen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten, die zum Teil mit dem Verbandsrecht kollidieren.

Die Gesamtheit der Regeln und Normen, das „Sportrecht“, steht vor der Aufgabe, die Kollisionen und Wechselwirkungen der verschiedenen Ebenen in diesem speziellen Normensystem zu erfassen und für die Anwendung möglichst widerspruchfrei zu harmonisieren [1]. Der Beitrag befasst sich daher nicht nur mit der Darstellung der organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Bundesliga. Es befasst sich auch mit der Vielzahl von Problemen, die sich aus der Kollision des Verbandsrechts mit dem allgemeinen Recht, unterschiedlichen Interessen und geschützten Rechtsgütern ergeben.

Das ganze Dossier finden Sie hier:

http://www.bpb.de/gesellschaft/sport/bundesliga/161884/organisation-und-recht?p=all

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