RP Online berichtet am 22.2.2005 über die Reaktionen aus der Bundesliga auf die Kritik von Rechtsanwalt Wieschemann:
Zuletzt hatte es Kritik an der Lizenzvergabe durch die DFL an den BVB für die laufende Saison gegeben. Bruchhagen bekräftigte, dass sich die Vorgehensweise der Eintracht nicht gegen Dortmund richten werde.
Der Bochumer Jurist Christof Wieschemann hatte sich mit der Lizenzierung der Dortmunder befasst und war zu dem Fazit gekommen, dass „die vom BVB selbst bekannt gemachten Zahlen lassen einen Verlust und eine Liquiditätslücke in einer Größenordnung erkennen, bei der nur schwer vorstellbar ist, dass deren Eintritt zum Zeitpunkt des Lizenzverfahrens im Vorjahr bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar war. Kritische Beobachter können damit eine Verletzung der Informationspflichten des BVB oder der Prüfungspflichten der DFL als Grundlage der Lizenzentscheidung nicht ausschließen.“
Nach Ansicht des Anwalts würde diese Schlussfolgerung eine Schadensersatzklage der Dortmunder Ligakonkurrenten ermöglichen. „Beide Umstände würden zu einer Schadensersatzpflicht entweder des BVB oder des Ligaverbands/der DFL gegenüber den betroffenen Bewerbern, zum Beispiel Eintracht Frankfurt, führen“, erklärte Wieschemann. Liga-Chef Werner Hackmann hatte zuletzt betont, dass weder der BVB die Liga getäuscht, noch die DFL Fehler bei der Lizenzierung begangen habe.