Schuld und Sühne – Die Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger
RA Christof Wieschemann
- Abstract
Rechtswissenschaft und die sportgerichtliche Rechtsprechung befassen sich wiederkehrend aus aktuellen Anlässen mit der Frage, ob und inwieweit Fußballclubs für das Verhalten ihrer Anhänger einzustehen haben. Nationale und internationale Verbände haben in ihrem Regelwerk jeweils eine objektive Kausalhaftung etabliert, die Grundlage von Sanktionen bis hin zum Wettbewerbsausschluss gegen die Clubs selbst dann sind, wenn die Verbandsgerichtsbarkeit das mangelnde Eigenverschulden der Clubs feststellt. Die Rechtmäßigkeit der Konstruktion wird immer wieder kontrovers diskutiert. Der Autor hält sie am Maßstab staatlichen Rechts, wie auch mit der Verbandsautonomie für nicht zu rechtfertigen und schlägt vor, vom bisherigen Paradigma repressiver Sanktionen abzurücken und stattdessen ein wirksames System präventiver Gefahrenabwehr zu etablieren.
Den ganzen Beitrag lesen Sie hier: