RB Leipzig: RB Leipzig will die Profis ausgliedern

Rechtsanwalt Wieschemann über die Gemeinnützigkeit des Vereins RB Leipzig in einem Zeitungsbericht der BILD.

Nach dem 1. FC Lok jetzt auch die Bullen! Zweitligist RB Leipzig will einen Großteil seiner Mannschaften in eine Kapitalgesellschaft ausgliedern.

Der Klub hat Einladungen an seine Fördermitglieder verschickt. Die haben bei der Entscheidung zwar kein Stimmrecht, müssen aber laut Satzung eingeladen. Am 2. Dezember soll die Versammlung stattfinden.

Wichtigster Tagesordnungspunkt: Die Ausgliederung der 1. Mannschaft, der U23 sowie der Teams von der U19 bis zur U15.

Aber was bringt die Ausgliederung den Bullen?

Vorallem professionelle Strukturen! Fast alle Profiklubs haben inzwischen Kapitalgesellschaften gegründet. Hat den Vorteil: Das gesamte Risiko liegt bei der GmbH. Der Vorstand eines Vereins haftet unter Umständen mit seinem Privatvermögen.

Ganz wichtig aber auch: Der Verein behält seine Gemeinnützigkeit! Und die ist Grundlage für die Existenz des Klubs. Sport-Rechtsanwalt Christoph Wieschemann (Bochum): „Erwirtschaftet ein Verein Gewinne, beeinflusst das den eigentlichen Zweck eines Vereins. Damit könnte RB seine Existenz-Grundlage verlieren.“

Klar aber auch: Bei der GmbH müsste RB auch die 50+1-Regelung der DFL erfüllen. Bedeutet, dass mehr als 50 Prozent durch den Verein, also die zwölf Mitglieder, bestimmt sind. Da die Fördermitglieder kein Stimmrecht haben, eine übersichtliche Angelegenheit…

Stefan Krause

http://www.bild.de/sport/fussball/rb-leipzig/deshalb-will-rb-die-profis-ausgliedern-38715202.bild.html

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