BVB Finanzchaos: Auch DFL in der Kritik

Die Kritik von Rechtsanwalt Wieschemann an der Lizenzentscheidung zugunsten des BVB hat ein breites Medienecho ausgelöst; insbesondere weil Wieschemann die Auffassung vertrat, dass sich dadurch entweder der BVB oder die DFL gegenüber den Mitbewerbern schadenersatzpflichtig gemacht hat. Auch Spiegel online berichtet in der Ausgabe vom 21.2.2005:

Dass Borussia Dortmund trotz der Schuldenpolitik der vergangenen Jahre für diese Spielzeit die Bundesliga-Lizenz erhielt, findet nicht nur Vorjahresabsteiger Eintracht Frankfurt fragwürdig. Gemäß einem juristischen Gutachten sind nicht nur dem BVB, sondern auch der Deutschen Fußball-Liga schwere Versäumnisse anzulasten.

„Die vom BVB selbst bekannt gemachten Zahlen lassen einen Verlust und eine Liquiditätslücke in einer Größenordnung erkennen, bei der nur schwer vorstellbar ist, dass deren Eintritt zum Zeitpunkt des Lizenzverfahrens im Vorjahr bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar war. Kritische Beobachter können damit eine Verletzung der Informationspflichten des BVB oder der Prüfungspflichten der DFL als Grundlage der Lizenzentscheidung nicht ausschließen“, lautet das Fazit einer Untersuchung des Falls durch den Bochumer Juristen Christof Wieschemann.

 Nach Ansicht des Rechtsanwalts würde diese Schlussfolgerung eine Schadenersatzklage der Dortmunder Ligakonkurrenten ermöglichen. „Beide Umstände würden zu einer Schadenersatzpflicht entweder des BVB oder der DFL gegenüber den betroffenen Bewerbern, zum Beispiel Eintracht Frankfurt, führen“, erklärte Wieschemann.

Zweitligist Frankfurt hatte rechtliche Schritte angekündigt, wenn sich herausstellen sollte, dass die Dortmunder falsche Unterlagen eingereicht haben. Die Frankfurter hätten als Drittletzter der Saison 2003/04 von einem möglichen Lizenzentzug des BVB profitiert und wären erstklassig geblieben.

Die DFL will sich zu den Vorwürfen vorerst nicht ausführlich äußern. „Prinzipiell gibt es die Anweisung, sich öffentlich zurückzuhalten. Es ist aber so, dass Dortmund kein Nachteil daraus entstehen kann, dass der Klub als Aktiengesellschaft dazu verpflichtet war, die Zahlen bekanntzugeben“, erklärte DFL-Vizepräsident Wolfgang Holzhäuser. Liga-Chef Werner Hackmann hatte zuletzt betont, dass weder der BVB die Liga getäuscht, noch die DFL Fehler bei der Lizenzierung begangen habe.

Strafanzeige gegen Niebaum und Meier angekündigt

 Auch der Börsengang der Dortmunder im Oktober 2000 wird von Juristen kritisch beleuchtet. Nach Ansicht der Anwälte Andreas Kühne und Klaus Rotter könnte der Vertrag zwischen dem BVB und dem Kölner Versicherungskonzern Gerling ein Fall für die Staatsanwaltschaft werden, berichtet das „Handelsblatt“.
Die Dortmunder Borussia hatte ihre Sportartikelmake gool.de vor dem Börsengang für 20 Millionen Euro an Gerling verkauft. Nach Angaben der Zeitung hat der Club im Börsenprospekt allerdings verschwiegen, dass beiden Seiten eine Ausstiegsmöglichkeit ab dem 30. Juni 2005 gewährt wird. Im Prospekt werde nur eine Ausstiegsoption für den BVB erwähnt. Kühne hält diese Option aber für einen erheblichen Punkt, um damals die neue Aktie zu bewerten: „Schließlich kann eine solche Option wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Vereins haben.“

Die Münchner Anwaltskanzlei Rotter kündigte eine umfassende Strafanzeige gegen den ehemaligen Vorsitzenden der Geschäftsführung, Gerd Niebaum, den amtierenden Geschäftsführer Michael Meier und gegen andere Verantwortliche der Gesellschaft an. „Diese Strafanzeige wird noch in dieser Woche erfolgen“, bestätigte Kanzlei-Sprecher Stephan Holzinger heute der dpa. Nach Einschätzung der Kanzlei hat sich die Geschäftsführung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA möglicherweise des Kapitalanlagebetrugs schuldig gemacht.

http://www.spiegel.de/sport/fussball/bvb-finanzchaos-auch-dfl-in-der-kritik-a-342917.html

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