Entwicklung von Transferregeln der FIFA und der Rechtsprechung zum Schadenersatz wegen Vertragsbruches im Fußball

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Berufssportrecht IV

Entwicklung von Transferregeln der FIFA und der Rechtsprechung zum Schadenersatz wegen Vertragsbruches im Fußball , Christof Wieschemann and Dr. Katerina Radostova. In: Berufssportrecht, Jan Sramek Verlag, Wien 2010

„Pacta sunt servanda“ lautet ein Dogma aller Rechtsordnungen in der Tradition römischen Rechts, das innerhalb der Welt des Fußball und seiner Regularien als „Wahrung der Vertragsstabilität“ seine Entsprechung findet. Während aber der Leistungsanspruch der Vereine gegenüber den Spielern durch ein engmaschiges Netz wirtschaftlicher und sportlicher Sanktionen vor Verletzung durch den Spieler geschützt ist, gilt dies für den umgedrehten Fall nicht in gleicher Weise. Zwar sind Spieler nicht schutzlos gegenüber einem vertragsbrüchigen Verhalten der Clubs, der Sanktionskatalog der Statuten schützt aber eher die Interessen der Clubs.

Dieser Beitrag stellt zunächst die beiden Ausgangssituationen unter Beachtung der Rechtsprechung des CAS und des EuGH dar und diskutiert die sich aus der Interdependenz ergebende Frage der Rechtmäßigkeit der bestehenden Normensituation.

Die Untersuchung zeigt, dass das Regelwerk der FIFA in der gegenwärtigen Ausgestaltung unausgewogen ist und vornehmlich den Erhalt der Vertragstreue der Spieler zum Ziel hat. Mit einem nach Vertragslaufzeit abgestuften System von Schutzzeiten und sportlicher Sanktion soll die Vertragserfüllung durch die Spieler garantiert werden. Bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung der Regeln muss zumindest nach Ende der Schutzzeit die Berechnung der vom Spieler für seinen Vertragsbruch zu zahlenden Entschädigung frei von allen bestrafenden Elementen sein und muss sich, neben den vor Ende der vertraglichen Laufzeit noch nicht amortisierten Aufwendungen zum Erwerb des Spielers, nicht am „Marktwert“ sondern am „Vertragswert“ orientieren, in dem sich das verbleibende Gehalt bis zum Ende des durch den Vertragsbruch verletzen Vertrages wieder findet.

Vertragsbrüchiges Verhalten der Vereine wird verbandsrechtlich nicht sanktioniert. Das führt dazu, dass auch das Sanktionssystem gegenüber den Spielern nach der Prüfungsmethode der Meca-Medina & Majcen Entscheidung zumindest nicht geeignet, wegen der Ungleichbehandlung aber in jedem Fall unangemessen zur Durchsetzung der Vertragsstabilität und damit rechtwidrig ist.

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